Behandlungskosten

Leistungen für Privat- und zusatzversicherte Patienten sowie Beihilfeempfänger

werden von mir mit dem mittleren Satz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Meine Abrechnungspraxis orientiert sich weitestgehend an den Leistungen der privaten Krankenversicherungen. Allerdings ändern sich deren Bedingungen für Heilpaktikererstattungen fortlaufend und variieren bei den Versicherungsträgern.
Bitte erkundigen Sie sich gezielt bei Ihrer Kasse, in welchem tariflichen Umfang Heilpraktikerleistungen Ihnen erstattet werden.

Je nach Tarif, den Sie mit Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, werden diese Kosten vollständig oder nur zu einem bestimmten Prozentsatz (z.B. 80% oder 60%) oder nur mit dem Mindestsatz der GebüH pro Rechnung übernommen.
Es gibt ebenfalls tarifliche Vereinbarungen, in denen nur festgelegte Beträge für Heilpraktikerleistungen innerhalb eines oder innerhalb von zwei Jahren erstattet werden. Nach Ausschöpfung dieses Festbetrages müssten Sie weitere Leistungen für den restlichen Zeitraum selbst tragen.

Viele Versicherungstarife enthalten einen jährlichen Selbstbehalt, der von Erstattungen abgezogen wird. Bitte beachten Sie dieses. Bitte teilen Sie mir vorher mit, wenn in Ihrem Versicherungsvertrag bestimmte Erkrankungen von der Versicherungsleistung ausgeschlossen sein sollten.

Versicherte der Postbeamtenkrankenkasse

erhalten die Behandlungskosten in der Regel nur zu einem geringen Teil erstattet (ca. 15-20%) Die Erstattungspraxis dort weicht stark von denen der privaten Krankenversicherungen ab und folgt z.T. eigenen Regeln.

Selbstzahler

Da die gesetzlichen Krankenkassen Heilpraktikerkosten nicht übernehmen, berechne ich momentan einen Stundensatz von € 90,-. Die Erstaufnahme kann, je nach Umfang der Erkrankung 1-2 Stunden dauern. Folgetermine sind in der Regel Einstundentermine. Über die erbrachte Behandlung erhalten Sie eine entsprechende Rechnung zugesandt, bevorzugt elektronisch und verschlüsselt. Ich möchte darum bitten, den anfallenden Betrag innerhalb einer Woche nach dem Rechnungsdatum zu begleichen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Steuerberater, in wie weit Sie die Kosten als medizinisch notwendige Aufwendungen absetzen können.

Dauer der Behandlung

Wie viele Behandlungen notwendig sein werden, hängt von der Diagnose und der Reaktionsfähigkeit auf naturheilkundliche Therapien ab und kann z.T. erst nach 1-4 Sitzungen eingeschätzt werden.

Naturheilkundliche Methoden

Sie werden hiermit darüber  informiert, dass bei der Behandlung  zum Teil naturheilkundliche Methoden eingesetzt werden, die nach schulmedizinischen Maßstäben nicht, oder noch nicht wissenschaftlich anerkannt sind. Somit soll das diagnostische und therapeutische  Angebot in dieser Praxis auch  kein Heilversprechen darstellen. Es ergänzt, aber ersetzt nicht notwendige schulmedizinische Maßnahmen.

Über entsprechende Wirkungen und Nebenwirkungen der Ihnen vorgeschlagenen Therapieformen werden Sie je nach Vorgehensweise separat aufgeklärt.

Datenschutz/ärztliche Schweigepflicht

Alle Angaben unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dem Datenschutz. Ihre Daten werden in meiner praxisinternen Datenverarbeitung gespeichert, vertraulich behandelt und an Außenstehende nur mit Ihrer ausdrücklichen Erlaubnis weitergeleitet.

Kostenübernahme

Sie werden hiermit darüber aufgeklärt, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch die Versicherung u./o. Beihilfe grundsätzlich nicht garantiert werden kann und immer der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen ist.

Für vereinbarte Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar von € 50,00 berechnet, sofern der Termin nicht erneut vergeben werden konnte.